Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Jule Stiebritz Westerntraining, Jule Stiebritz
und den jeweiligen Kunden bzw. Reitschülern über Reitunterricht, mobilen Reitunterricht, Online-Unterricht und Reitkurse.
Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag durch die gesetzlichen Vertreter bzw. mit deren Zustimmung geschlossen.
Die Registrierung sowie die Buchung von Leistungen erfolgen grundsätzlich digital über das Online-Buchungssystem.
Ein Vertrag über eine einzelne Unterrichtseinheit kommt mit der verbindlichen Buchung bzw. Bestätigung des jeweiligen Termins zustande.
Termine können je nach Vereinbarung
werden.
Eine zusätzliche schriftliche oder unterschriebene Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Unterricht kann praktische und theoretische Inhalte umfassen. Inhalt, Aufbau und Durchführung richten sich insbesondere nach Ausbildungsstand, Trainingsziel, Pferd, Sicherheitsaspekten und den jeweiligen tatsächlichen Gegebenheiten.
Die fachliche Gestaltung des Unterrichts obliegt Jule Stiebritz Westerntraining.
Unterricht auf dem Seehof Reibitz kann je nach Verfügbarkeit und Eignung insbesondere in der Reithalle, auf dem Reitplatz oder im Gelände stattfinden.
Bei mobilem Unterricht findet der Unterricht an der mit dem Kunden vereinbarten Reitanlage statt.
Eine praktische Unterrichtseinheit am Pferd ist nicht für jeden Termin zwingend geschuldet. Ist praktischer Reitunterricht aufgrund der konkreten Umstände nicht sinnvoll oder sicher möglich, kann insbesondere Theorieunterricht oder eine andere zum Ausbildungsziel passende Unterrichtsform durchgeführt werden.
Bei mobilem Reitunterricht ist der Kunde dafür verantwortlich, vorab mit dem jeweiligen Anlagenbetreiber zu klären, dass Unterricht durch einen externen Trainer gestattet ist.
Etwaige Hallen-, Platz-, Anlagen- oder Fremdtrainergebühren sind vom Kunden selbst zu tragen und unmittelbar mit dem jeweiligen Anlagenbetreiber abzurechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, dass eine für den Unterricht geeignete Fläche zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen bzw. individuell vereinbarten Preise.
Preisänderungen gelten nur für zukünftige Buchungen und haben keinen Einfluss auf bereits verbindlich vereinbarte Leistungen.
Bei mobilem Unterricht werden zusätzlich die nach der jeweils geltenden Fahrtkostenregelung vereinbarten Fahrtkosten berechnet.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per Rechnung. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.
Werden mehrere Unterrichtstermine zu einer Tour zusammengefasst, können die Fahrtkosten entsprechend der geplanten Route anteilig auf die Teilnehmer verteilt werden.
Der für einen Teilnehmer kalkulierte Fahrtkostenanteil wird durch die kurzfristige Absage eines anderen Teilnehmers grundsätzlich nicht nachträglich erhöht.
Sagt ein Teilnehmer seinen Termin nach Ablauf der für seinen Tarif geltenden kostenfreien Stornierungsfrist ab und wird die geplante Tour dennoch durchgeführt, bleibt der ursprünglich auf ihn entfallende Fahrtkostenanteil geschuldet, soweit diese Fahrtkosten trotz seiner Absage tatsächlich anfallen.
Verkürzt sich die Fahrstrecke aufgrund der Absage oder entfällt die Fahrt vollständig, werden dadurch ersparte Fahrtkosten berücksichtigt.
Für reguläre Einzelstunden – sowohl vor Ort als auch online – gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins.
Beispiel: Beginnt der Termin am Mittwoch um 18:00 Uhr, muss die Stornierung spätestens am Dienstag um 18:00 Uhr erfolgen.
Die Stornierung erfolgt grundsätzlich über das Online-Buchungssystem. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, soll die Absage unverzüglich in Textform erfolgen.
Bei einer rechtzeitigen Stornierung wird die Unterrichtseinheit nicht berechnet.
Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor seinem Beginn abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch besteht.
Bei einem regulären Stammplatz werden die vereinbarten Termine für den Teilnehmer fest im Buchungssystem eingebucht.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss der Teilnehmer diesen selbst aktiv stornieren.
Für diese Termine gilt ebenfalls die Stornierungsfrist von 24 Stunden gemäß Ziffer 7.
Eine bloße Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung führt nicht dazu, dass der Termin automatisch kostenfrei entfällt.
Ein Stammplatz kann für zukünftige Termine beendet werden. Für bereits verbindlich eingebuchte Termine gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen.
Für ausgewählte Termine wird zusätzlich ein vergünstigter Tarif „OHNE STORNO“ angeboten. Dieser kann sowohl für Unterricht vor Ort als auch für Online-Unterricht angeboten werden.
Der Unterrichtspreis dieses Tarifs ist gegenüber dem regulären Unterrichtspreis um 25 % reduziert.
Der Rabatt bezieht sich ausschließlich auf den Unterrichtspreis. Bei mobilem Unterricht werden die vereinbarten Fahrtkosten zusätzlich berechnet.
Mit der verbindlichen Buchung des Tarifs „OHNE STORNO“ entscheidet sich der Teilnehmer für einen fest vereinbarten, vergünstigten Termin.
Eine vertragliche Stornierung, Verschiebung oder Umbuchung durch den Teilnehmer ist nach der Buchung nicht vorgesehen.
Kann der Teilnehmer den Termin aus Gründen aus seinem Verantwortungsbereich nicht wahrnehmen, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige entgeltliche Vergabe des Termins werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Die gesetzlichen Rücktritts-, Kündigungs- und sonstigen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Bei einer vereinbarten OHNE-STORNO-Serie kann für den Teilnehmer ein regelmäßiges Zeitfenster reserviert werden.
Anders als bei einem regulären Stammplatz wird der einzelne Termin dabei nicht automatisch gebucht. Der Teilnehmer muss die jeweilige Einheit selbst über das Online-Buchungssystem buchen.
Das Zeitfenster bleibt bis 96 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins für den Teilnehmer reserviert.
Wurde der Termin bis zu diesem Zeitpunkt nicht gebucht, verfällt die Reservierung automatisch. Das Zeitfenster kann anschließend anderweitig vergeben werden.
Für einen lediglich reservierten, aber nicht gebuchten Termin entsteht keine Zahlungspflicht.
Wird der Termin innerhalb der Reservierungsfrist gebucht, gelten ab diesem Zeitpunkt die Bedingungen des Tarifs „OHNE STORNO“ gemäß Ziffer 9.
Die Reservierung eines regelmäßigen Zeitfensters begründet keine Verpflichtung zur Buchung sämtlicher Termine.
Bei regulären Terminen sowie bei Terminen im Tarif „OHNE STORNO“ kann grundsätzlich eine geeignete Ersatzperson den gebuchten Termin übernehmen.
Die Übertragung ist Jule Stiebritz Westerntraining vor dem Termin mitzuteilen.
Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson für die betreffende Unterrichtsform, das eingesetzte Pferd und den vorgesehenen Ausbildungsinhalt geeignet ist und keine Sicherheits- oder Tierwohlgründe entgegenstehen.
Wird der Termin wirksam von einer Ersatzperson übernommen, wird die Unterrichtsleistung nicht doppelt berechnet.
Kann ein Teilnehmer aufgrund persönlicher Umstände oder wegen seines eigenen Pferdes nicht am praktischen Unterricht teilnehmen, gelten grundsätzlich die für den gebuchten Tarif vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Dies gilt beispielsweise auch, wenn das eigene Pferd kurzfristig nicht geritten werden kann.
Soweit sinnvoll und möglich, kann der vereinbarte Termin stattdessen für Theorieunterricht oder eine andere geeignete Unterrichtsform genutzt werden.
Ein Anspruch auf kostenlose Verschiebung entsteht hierdurch nicht.
Wetterbedingungen führen nicht automatisch zum Ausfall eines vereinbarten Unterrichtstermins.
Ist praktischer Reitunterricht aufgrund von Wetter-, Boden- oder Anlagenbedingungen nicht sinnvoll oder sicher möglich, kann stattdessen insbesondere Theorieunterricht oder eine andere geeignete Unterrichtsform durchgeführt werden.
Möchte der Teilnehmer den Termin aufgrund der Wetterverhältnisse von sich aus nicht wahrnehmen, gelten die Stornierungsbedingungen des gebuchten Tarifs.
Entscheidet Jule Stiebritz Westerntraining dagegen, dass der Unterricht aus Sicherheitsgründen insgesamt nicht stattfinden kann und wird keine alternative Unterrichtsleistung erbracht, wird die Einheit nicht berechnet bzw. eine bereits erfolgte Zahlung vollständig zurückerstattet.
Kann Jule Stiebritz Westerntraining einen vereinbarten Termin nicht durchführen und findet auch keine vereinbarte alternative Unterrichtsleistung statt, wird die betreffende Unterrichtseinheit nicht berechnet.
Wurde die Leistung bereits bezahlt, wird der entsprechende Betrag vollständig zurückerstattet.
Dies gilt unabhängig davon, ob ein regulärer Tarif oder der Tarif „OHNE STORNO“ gebucht wurde.
Nicht entstandene Fahrtkosten werden ebenfalls nicht berechnet.
Ein Ersatztermin kann vereinbart werden, ist jedoch nicht verpflichtend.
Online-Unterricht erfolgt über die jeweils vereinbarte Videokommunikationslösung.
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, insbesondere:
Bei regulärem Online-Unterricht gilt die 24-Stunden-Stornierungsfrist nach Ziffer 7.
Wurde Online-Unterricht im Tarif „OHNE STORNO“ gebucht, gelten die Bedingungen nach Ziffer 9.
Kann der Unterricht aufgrund einer technischen Störung auf Seiten des Teilnehmers nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, gilt dies grundsätzlich als Umstand aus dessen Verantwortungsbereich.
Liegt die technische Störung dagegen auf Seiten von Jule Stiebritz Westerntraining und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, wird die ausgefallene Leistung nicht berechnet bzw. erstattet oder nach Vereinbarung nachgeholt.
Die Buchung eines Kursplatzes ist verbindlich.
Soweit bei der jeweiligen Kursausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, erfolgt die Bezahlung in zwei Raten per Rechnung:
1. Rate: 50 % des Kurspreises nach verbindlicher Buchung
2. Rate: 50 % des Kurspreises in der Woche vor Kursbeginn.
Die jeweilige Zahlungsfrist ergibt sich aus der Rechnung.
Ein gebuchter Kursplatz kann grundsätzlich auf einen geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen werden. Die Übertragung ist Jule Stiebritz Westerntraining vor Kursbeginn mitzuteilen. Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer die Voraussetzungen des jeweiligen Kurses erfüllt.
Wird ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt, entstehen dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer keine Stornokosten.
Wird kein Ersatzteilnehmer gestellt, gelten folgende Erstattungsbedingungen:
Kann der frei gewordene Kursplatz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Abrechnung berücksichtigt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass Jule Stiebritz Westerntraining durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits geleistete Beträge, für die danach kein Anspruch besteht, werden zurückerstattet.
Ein gebuchter Kursplatz kann nach vorheriger Mitteilung grundsätzlich von einer geeigneten Ersatzperson übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die für den jeweiligen Kurs erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Wird der Kursplatz vollständig von einer Ersatzperson übernommen, fällt für den ursprünglich angemeldeten Teilnehmer keine Stornopauschale an.
Muss ein Kurs durch Jule Stiebritz Westerntraining abgesagt werden, werden bereits geleistete Kursgebühren vollständig zurückerstattet.
Alternativ kann auf Wunsch des Teilnehmers eine Umbuchung auf einen anderen angebotenen Kurs vereinbart werden.
Eine Verpflichtung zur Annahme eines Ersatztermins besteht nicht.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Umgang mit Pferden und die Ausübung des Reitsports sind mit besonderen Risiken verbunden.
Pferde sind Lebewesen, deren Verhalten trotz sorgfältiger Ausbildung und eines sachgerechten Umgangs nicht in jeder Situation vorhersehbar ist.
Teilnehmer nehmen in Kenntnis dieser typischen Risiken am Reitunterricht teil.
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sowie einer geeigneten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter haben vor Beginn des Unterrichts auf solche Umstände hinzuweisen, die für die sichere Durchführung des Unterrichts konkret relevant sind.
Die Mitteilung einer medizinischen Diagnose ist dabei nicht erforderlich, soweit die für den Unterricht relevanten Einschränkungen auch ohne diese Information ausreichend beschrieben werden können.
Jule Stiebritz Westerntraining kann einzelne Übungen oder die praktische Teilnahme ablehnen bzw. anpassen, wenn dies aus Sicherheits-, Ausbildungs- oder Tierwohlgründen erforderlich ist.
In diesem Fall kann, soweit möglich, eine alternative Unterrichtsform wie Theorieunterricht angeboten werden.
Zum Schutz des von Jule Stiebritz Westerntraining eingesetzten Schulpferdes gilt für dessen Nutzung eine maximale Reitergewichtsgrenze von 80 kg.
Unabhängig hiervon bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob das Schulpferd im konkreten Einzelfall für einen Teilnehmer oder eine bestimmte Unterrichtseinheit geeignet ist.
Maßgeblich sind insbesondere Tierwohl, Gesundheitszustand, Trainingszustand und die konkrete Belastung.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besteht beim Reiten Helmpflicht.
Der verwendete Helm muss für den Reitsport geeignet, passend eingestellt und in ordnungsgemäßem Zustand sein.
Erwachsenen Teilnehmern wird das Tragen eines geeigneten Reithelms ausdrücklich empfohlen.
Während des praktischen Reitunterrichts ist geeignete und sichere Kleidung einschließlich geeigneten Schuhwerks zu tragen.
Bestehen durch ungeeignete Kleidung oder Ausrüstung nach fachlicher Einschätzung Sicherheitsbedenken, kann die praktische Teilnahme verweigert werden.
Soweit möglich, kann stattdessen Theorieunterricht durchgeführt werden.
Während der konkret vereinbarten Unterrichtszeit richtet sich die Aufsicht nach den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Unterrichts.
Eine allgemeine Betreuung oder Beaufsichtigung minderjähriger Teilnehmer außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeit ist nicht Bestandteil der gebuchten Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind dafür verantwortlich, dass Minderjährige rechtzeitig zum Unterricht erscheinen und nach dessen Ende erforderlichenfalls wieder übernommen werden.
Jule Stiebritz Westerntraining haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Jule Stiebritz Westerntraining, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Jule Stiebritz Westerntraining unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jule Stiebritz Westerntraining für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Diese Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Jule Stiebritz Westerntraining.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer, insbesondere Kleidung, Reitausrüstung, Mobiltelefone, Geld oder Wertgegenstände, wird keine Verwahrung übernommen.
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung richtet sich nach Ziffer 25.
Unfälle, Verletzungen und sonstige Schadensereignisse sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit der Sachverhalt dokumentiert werden kann.
Gesetzliche Ansprüche und gesetzliche Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.
Gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in gesetzlich zulässiger Weise etwas anderes geregelt wird.